Erzielen Sie mit Ihrer Rückforderung MWST-Ersparnisse, die sich lohnen
Führen Sie ein Unternehmen in der Schweiz, das auch ausländische Kunden bedient oder gehören Ihrem Konzern Tochterfirmen im Ausland an? Dann reisen Ihre Mitarbeiter sicherlich hin und wieder geschäftlich ins Ausland, um an internationalen Kongressen teilzunehmen oder Schulungen zu besuchen. Senken Sie mit der Hilfe der Cash Back VAT Reclaim AG effektiv Ihre Unternehmenskosten. Wir kümmern uns sowohl im Inland als auch im Ausland um die profitable Rückforderung der MWST.
Rückforderung der MWST im Ausland: Cash Back ist Ihr Partner
Bereits zu Beginn der Unternehmensgeschichte hat sich die Cash Back VAT Reclaim AG auf die grenzüberschreitende Rückforderung der MWST spezialisiert. Inzwischen gehören wir in diesem Bereich zu den Marktführern. Wir verfügen über ein breites internationales Netzwerk an MWST-Spezialisten und pflegen zudem sehr gute Beziehungen zu den lokalen Steuerbehörden im Ausland. Beauftragen Sie uns mit der Rückforderung der MWST, die Sie in Deutschland, Italien oder einem anderen Land bezahlt haben, benötigen wir zunächst die Originalrechnungen. Alternativ können Sie uns ebenso Ihre Reisespesen- und Kreditorenordner zukommen lassen. Im Rahmen des Belegsuch-Services beschaffen wir dann alle Dokumente, die für die Rückforderung der MWST relevant sind, überprüfen diese und nehmen bei Bedarf Kontakt mit den jeweiligen Lieferanten auf. Anschliessend reichen wir die notwendigen Formulare bei den ausländischen Steuerbehörden ein, damit die Rückforderung Ihrer MWST bearbeitet werden kann. Im Normalfall wird das Geld innerhalb von sechs bis zwölf Monaten erstattet. Sobald die Rückforderung der MWST auf unserem Konto eingegangen ist, überweisen wir diese weiter auf Ihr Firmenkonto.
Welche Leistungen sind für die Rückforderung der MWST relevant?
Obwohl die EU seit vielen Jahren versucht, Gesetze und Bestimmungen zu vereinheitlichen, gibt es hinsichtlich der MWST immer noch starke Unterschiede. So beträgt der Höchstsatz der MWST in Ungarn beispielsweise 27 Prozent, während in Luxemburg lediglich 17 Prozent MWST erhoben werden. Ähnlich sieht es bei den Leistungen aus, die bei der Rückforderung der MWST berücksichtigt werden aus. Zu den üblichen Leistungen, für die die MWST geltend gemacht werden kann, gehören beispielsweise Reisekosten für Hotelübernachtungen, Restaurantbesuche oder Mietwagen. Ebenso erstatten viele Länder die MWST für Schulungen, Weiterbildungen, Konferenzen oder Messen.
Darum sollten Sie die Rückforderung der MWST Cash Back überlassen
Viele unserer Kunden sind sich vor der Auftragserteilung unsicher, ob sich die Rückforderung der MWST überhaupt lohnt. Durch die Zusammenarbeit mit der Cash Back VAT Reclaim AG ergibt sich für Sie jedoch kaum ein Mehraufwand und dennoch profitieren Sie von lukrativen MWST-Ersparnissen. Da der MWST-Satz zum Teil bei bis zu 27 Prozent liegt, lassen sich mit einer Rückerstattung die Unternehmenskosten merklich senken. Im Cash Back-Onlinebereich haben Sie übrigens die Möglichkeit, jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge zu prüfen oder sich bei Fragen mit uns in Verbindung zu setzen.
Beauftragen Sie uns mit der Rückforderung der MWST
Sie möchten bei der Rückforderung der MWST unsere professionelle Unterstützung geniessen? Zögern Sie nicht und melden Sie sich entweder telefonisch oder per E-Mail bei uns. Gerne werfen wir vorab einen Blick auf Ihre Belege und teilen Ihnen den voraussichtlichen Rückerstattungsbetrag mit.
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