MWST zurückfordern: Cash Back ist Ihr zuverlässiger Spezialist

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Dank Expertenunterstützung im In- und Ausland maximale MWST zurückfordern

Sie führen ein global agierendes Unternehmen, sodass Geschäftsreisen, Schulungen im Ausland und internationale Marketingkampagnen fester Bestandteil des Firmenalltags sind? Reduzieren Sie Ihre Unternehmenskosten, indem Sie im In- und Ausland die MWST zurückfordern. Die Cash Back VAT Reclaim AG ist Ihr Experte für profitable Mehrwertsteuer-Lösungen.

Das Spezialgebiet von Cash Back: ausländische MWST zurückfordern

Bereits kurz nachdem die Cash Back VAT Reclaim AG im Jahr 1991 gegründet worden ist, stellte das internationale MWST-Geschäft den Schwerpunkt unseres Unternehmens dar. Im Laufe der Zeit haben wir uns zu einem der Marktführer im Bereich der grenzüberschreitenden MWST-Rückforderung entwickelt. Möchten Sie als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die im Ausland bezahlte MWST zurückfordern, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen, benötigen wir lediglich die Originalrechnungen aus Ihren Reisespesen- und/oder Kreditorenordnern. Anschliessend überprüfen wir die Belege auf ihre Korrektheit, füllen die jeweiligen Anträge für Sie aus und reichen diese bei den lokalen Steuerbehörden im Ausland ein. Abhängig vom jeweiligen Land, von dem wir die MWST zurückfordern, erhalten Sie die Erstattung innerhalb von sechs bis zwölf Monaten.

Mit unserer Hilfe die Schweizer MWST zurückfordern

Auch wenn Sie als Schweizer Unternehmen im Inland die MWST zurückfordern möchten, ist Cash Back Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. In diesem Fall überprüfen und sortieren wir Ihre Reisespesen, sodass Sie zum Schluss lediglich den Vorsteuerbetrag in Ihre Steuererklärung integrieren müssen. Wollen Sie mit unserer Unterstützung die Schweizer MWST zurückfordern, sparen Sie sich nicht nur viel Arbeit und Zeit. Gleichzeitig optimieren wir Ihre Vorsteuerrückforderung und fungieren bei eventuellen Rückfragen als Ansprechpartner für die zuständige Steuerbehörde.

Belegsuchservice nutzen und MWST zurückfordern

Sie haben zwar in den vergangenen Monaten Geschäftsreisen unternommen, doch die Belege für die Reisekosten, Verpflegung und Weiterbildungsveranstaltungen befinden sich irgendwo in den Kreditoren- und Spesenordnern? Selbst wenn Ihre Buchhaltung genügend andere administrative Aufgaben zu erledigen hat, lässt sich die MWST dennoch zurückfordern. Entscheiden Sie sich für unseren Belegsuch-Service und das Team von Cash Back sucht sämtliche Unterlagen aus den Ordnern heraus, die für die MWST-Erstattung relevant sind. Dadurch können wir einerseits die maximale MWST zurückfordern und andererseits Ihre Kosten und Bemühungen minimieren. Damit Sie in Zukunft auch ohne den Belegsuch-Service die MWST zurückfordern können, bieten wir spezielle Schulungen an. Bei diesen informieren wir Ihr Personal über die Beschaffung und Bereitstellung der Rechnungen, die für eine MWST-Rückforderung relevant sind.

Profitieren Sie von unserem Netzwerk, wenn Sie Ihre MWST zurückfordern

Ganz gleich ob Sie als Schweizer Unternehmen im Inland die MWST zurückfordern möchten oder sich professionelle Unterstützung bei der Mehrwertsteuer-Erstattung im Ausland wünschen – im Laufe der Jahre hat die Cash Back VAT Reclaim AG ein äusserst breites Netzwerk mit lokalen MWST-Spezialisten aufgebaut. Daher verfügen wir über erstklassiges Fachwissen und die notwendigen Sprachkenntnisse, sodass sich mit unserer Unterstützung sowohl im In- als auch im Ausland problemlos die MWST zurückfordern lässt. Cash Back ist in mehr als 30 Ländern Ihr Ansprechpartner für MWST-Lösungen, die einen geringen Arbeitsaufwand mit der maximalen Rückforderung kombinieren.

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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.