Mithilfe von Experten die Mehrwertsteuer zurückfordern und Unternehmenskosten senken
In einigen Ländern innerhalb Europas beträgt der Mehrwertsteuer-Satz bis zu 27 Prozent. Gerade Unternehmen, die international tätig sind, sollten deswegen die Mehrwertsteuer zurückfordern. Aber auch die Schweizer MWST lässt sich für bestimmte Leistungen verbuchen, sodass sich die Unternehmenskosten effektiv reduzieren lassen. Die Cash Back VAT Reclaim AG ist Ihr starker Partner für MWST-Lösungen im In- und Ausland. Wenden Sie sich an unsere qualifizierten Experten, wenn Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern und dabei den maximalen Betrag rausholen möchten.
Als Schweizer Unternehmen die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern
Bei einem Grossteil unserer Kunden handelt es sich um Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und regelmässig Geschäftsreisen ins Ausland unternehmen. Für verschiedene Leistungen, die im Ausland bezahlt werden, lässt sich jedoch häufig vollständig oder zumindest teilweise die Mehrwertsteuer zurückfordern. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise Reisekosten für Hotelübernachtungen, Verpflegung oder den Transport, Messen, Schulungen oder Konferenzen. Damit wir die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern können, benötigen wir von Ihnen die Originalrechnungen aus den Reisespesen- und Kreditorenordnern. Diese überprüfen wir auf ihre Korrektheit, um anschliessend die jeweiligen Anträge bei der lokalen Steuerbehörde im Ausland einzureichen. Sollten die Rechnungen nicht direkt auffindbar sein, bieten wir Ihnen ausserdem unseren komfortablen Belegsuch-Service an. Weiterhin organisieren wir bei Bedarf Personal-Schulungen, damit in Zukunft alle relevanten Belege sofort zur Verfügung stehen und Sie problemlos die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern können.
Sie möchten als Antragssteller aus der EU die Mehrwertsteuer zurückfordern?
Bereits kurz nachdem die Cash Back VAT Reclaim AG im Jahr 1991 gegründet worden ist, haben wir uns auf die grenzüberschreitende MWST-Rückforderung spezialisiert. Im Laufe der Jahre haben wir ein breites Netzwerk aufgebaut, sodass wir heute über sehr gute Beziehungen zu lokalen Steuerbehörden verfügen. Deswegen richtet sich unser Angebot nicht nur an Schweizer Unternehmen, die die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern möchten. Wir sind ebenso Ihr Ansprechpartner, wenn sich Ihr Unternehmenssitz im Ausland befindet und Sie in einem anderen EU-Staat die Mehrwertsteuer zurückfordern möchten. Seit 2010 müssen für die MWST-Erstattung Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer elektronisch eingereicht werden. Unser weitläufiges Netzwerk ermöglicht es uns, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die MWST-Rückvergütung für Sie zu optimieren.
Mithilfe von Experten Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern
Selbstverständlich dürfen Sie sich nicht nur bei der Rückforderung der MWST im Ausland auf uns verlassen, ebenso sind wir für Sie da, wenn Sie die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern möchten. In diesem Fall sortieren und überprüfen wir die Belege, die die Reisespesen betreffen. Sie müssen uns lediglich die Rechnungen zur Verfügung stellen und den Vorsteuerbetrag in Ihre Steuererklärung einfügen.
Mehrwertsteuer zurückfordern: Darum lohnt sich die Zusammenarbeit mit Cash Back
Viele Unternehmen fragen sich, ob sich der Zeit- und Arbeitsaufwand für eine MWST-Rückerstattung überhaupt lohnen. Diese Frage lässt sich ganz klar mit Ja beantworten. Wenn Sie im In- oder Ausland die Mehrwertsteuer zurückfordern möchten, verursacht die Zusammenarbeit mit Cash Back nur wenig Aufwand, sodass Sie sich weiterhin uneingeschränkt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dennoch profitieren Sie aufgrund der hohen Rückerstattungen von lukrativen Gewinnen, die sich in Ihrer Buchhaltung bestimmt bemerkbar machen werden.
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