Erhalten Sie Ihre Mehrwertsteuer zurück: in der Schweiz Experten vertrauen
Obwohl die Cash Back VAT Reclaim AG in erster Linie dafür bekannt ist, Unternehmen bei der Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer zu unterstützen, beschränkt sich unser Service nicht auf dieses Angebot. Ebenso sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Schweizer MWST geht. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und fordern Sie Ihre Mehrwertsteuer zurück – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.
So holen wir Ihre Mehrwertsteuer zurück in der Schweiz
Um Kunden zu betreuen, Werbekampagnen zu verwirklichen oder Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen, gehören Geschäftsreisen für die meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag dazu. Ist Ihr Betrieb in der Schweiz ansässig, bezahlen Sie für Hotelübernachtungen, Zugfahrten oder Konferenzen Mehrwertsteuer an die Schweiz, deren Satz bei bis zu 7,7 Prozent liegt. Diese Beträge können Sie jedoch geltend machen. Holen Sie sich Ihre Mehrwertsteuer zurück, indem Sie in der Schweiz die Cash Back VAT Reclaim AG mit der MWST-Rückforderung beauftragen. Sie überlassen uns Ihre Unterlagen und wir fordern Ihre Mehrwertsteuer zurück. In der Schweiz können Unternehmen in erster Linie die MWST verbuchen, die im Rahmen von Reisekosten entstanden sind. Deswegen benötigen wir von Ihnen die Originalrechnungen Ihrer Reisespesen sowie sämtliche Kreditorenrechnungen. Diese Unterlagen überprüfen wir auf ihre Korrektheit, denn nur wenn die Belege fehlerfrei sind, erhalten Sie Ihre Mehrwertsteuer zurück in der Schweiz.
Erhalten Sie mühelos Ihre Mehrwertsteuer zurück in der Schweiz
Nehmen Sie die Unterstützung der Cash Back VAT Reclaim AG in Anspruch, erhalten Sie beinahe ohne Aufwand Ihre Mehrwertsteuer zurück. In der Schweiz füllen wir die notwendigen Anträge für Sie aus und reichen diese bei den zuständigen Behörden ein. Sie müssen uns lediglich die Rechnungen aus den Reisespesen- und Kreditorenordnern heraussuchen und den Vorsteuerbetrag in die Steuererklärung einfügen. Sollten sich bei der Bearbeitung der Anträge Rückfragen ergeben, agiert Cash Back als Ansprechpartner. Dadurch können Sie sich weiterhin uneingeschränkt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und Sie bekommen dank der Unterstützung von Cash Back relativ einfach Ihre Mehrwertsteuer zurück in der Schweiz.
Fordern Sie die ausländische Mehrwertsteuer zurück als Schweizer Unternehmen
Wenn Sie nicht nur innerhalb der Schweiz Geschäftsreisen unternommen haben, sondern im Ausland Konferenzen besucht und an Schulungen teilgenommen haben, können Sie die bezahlte MWST im Ausland zurückfordern. So erstatten beispielsweise viele Länder die vollständige Mehrwertsteuer zurück, wenn Schweizer Unternehmen Hotelübernachtungen gebucht haben, mit dem Zug verreist sind oder an Messen teilgenommen haben. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Leistungen, die für eine Rückforderung infrage kommen. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und wir holen die maximale Mehrwertsteuer für Sie zurück, in der Schweiz, in Europa oder weltweit.
Cash Back fordert Ihre Mehrwertsteuer zurück in der Schweiz
Sie möchten Ihre Unternehmenskosten erfolgreich senken und in Zukunft kein bares Geld mehr verschenken? Vereinbaren Sie am besten direkt einen individuellen Beratungstermin mit uns. Wir informieren Sie über die geltenden Eingabefristen, errechnen Ihnen auf Wunsch die zu erwartende Rückzahlung und fordern für Sie die Mehrwertsteuer zurück in der Schweiz. Melden Sie sich entweder telefonisch oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.
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