Was ist rückforderbar?
Die üblichen Leistungen auf denen die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden kann, sind unter anderem:
- Reisekosten wie beispielsweise Hotel, Verpflegung und Automiete
- Konferenzen
- Schulungen, Weiterbildungen
- Ausstellungen/Messen, Beratungskosten und Marketing (variiert je nach Land)
Übersicht MWST-Tabelle für Unternehmen in der Schweiz Download
Übersicht MWST-Tabelle für Unternehmen in Liechtenstein Download
Zusätzliche Länder mit Gegenrecht/Vereinbarung:
Bahrain, Hongkong, Israel, Japan, Malta, Mazedonien, Taiwan, Türkei und Vereinigte Arabische Emirate
Zusätzliche Länder ohne Gegenrecht, aber Rückerstattung möglich:
Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Neuseeland
Eingabefristen
Eingabefristen für Antragssteller mit Sitz in der Schweiz
Für Antragssteller aus Drittland-Staaten wie der Schweiz gelten verschiedene Fristen bei den jeweiligen Behörden. Diese sind unbedingt einzuhalten, da ein zu spät eingereichter Antrag von den Behörden strikt abgelehnt wird und somit die MWST «verloren» ist. Nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick, welche MWST-Anträge wann spätestens den Behörden vorliegen müssen:
Frist bei den Behörden am 30. Juni:
- Bulgarien
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Irland
- Kroatien
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Monaco
- Montenegro
- Niederlande*
- Norwegen
- Österreich
- Schweden
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschech. Republik
Frist bei den Behörden am 30. September:
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Griechenland
- Italien
- Lettland
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Spanien
- Ungarn
Frist bei den Behörden am 31. Dezember:
- Grossbritannien
- Island*
- Zypern
Sonderregelungen*
- Kanada (1 Jahr ab Rechnungsdatum)
- Australien (4 Jahre rückwirkend)
- Island (6 Jahre rückwirkend)
- Niederlande (Erst-Antrag 5 Jahre rückwirkend möglich)
Eingabefristen für Antragssteller mit Sitz in der EU
Unternehmungen mit Sitz in der EU müssen ihre Rückerstattungsanträge der obengenannten Länder bis zum 30. September, d.h. neun Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bei den Behörden eingereicht haben (Ausnahme Sonderregelungen Kanada und Australien). Schweizer Anträge sind spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, d.h. bis am 30. Juni bei den Behörden einzureichen.
MWST-News
Wir informieren Sie über Neuigkeiten und Änderungen in der «MWST-Welt»:
Schweiz: Neue MWST-Sätze per 01.01.2018: 7.7% (Standard), 3.7% (Hotelübernachtungen)
Norwegen: MWST Satz angepasst von 10% auf 12% (reduzierter Satz) per 01.01.2018
Rumänien: MWST-Satz von 20% auf 19% gesenkt per 01.01.2017
Griechenland: MWST Satz angepasst von 23% auf 24% per 01.06.2016
Island: Eingabefrist: 31. Dezember (Einreichung 6 Jahre rückwirkend möglich)
Norwegen: MWST Satz angepasst von 8% auf 10% (reduzierter Satz) per 01.01.2016
Österreich: Neuer reduzierter MWST Satz von 13% eingeführt per 01.01.2016
Serbien: Neu ab Antragsjahr 2016 (Rechnungen ab 01.01.2015) besteht Gegenrechtsabkommen, d.h. MWST-Rückforderung ist neu auch in Serbien möglich
Wichtige Neuerungen: Privatnutzung von Schweizer Geschäftswagen Lesen Sie hier mehr im «cashbackaktuell»
MWST-Rückforderung neu auch in folgenden Ländern möglich: Bosnien-Herzegowina, Malta, Montenegro und Neuseeland