Service

Cash Back bietet einem breiten Kundenkreis aus verschiedenen Branchen ein Angebot an Lösungen zur MWST-Rückforderung an. Unsere Dienstleistungen und administrativen Abwicklungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Ihre Vorteile 

Cash Back maximiert Ihre MWST-Rückvergütung, während sich Ihre administrativen Bemühungen und Kosten auf ein Minimum reduzieren. Unsere ausgebauten Betriebssysteme sowie spezifizierten Arbeitsstandards, kombiniert mit Cash Back’s lokalen Fachkenntnissen, führen zu einer aussergewöhnlichen speditiven Verarbeitungszeit sowie einer konstant hohen MWST-Rückforderungs-Rate. Unsere Partnerfirmen vor Ort kennen sich mit dem länderspezifischen Recht aus, kommunizieren in der jeweiligen Landessprache mit den Behörden und sind auch gleichzeitig Ihre Steuervertreter in allen Ländern, in welchen dies notwendig ist. 

Unsere «Good Working Practice», die innerhalb der Cash Back Gruppe, die Arbeitsweise und Richtlinien bestimmt, und unser «Cash Back Online-System» bieten Kontrolle und Transparenz. Durch unser «Cash Back Online-System», zu welchem unsere Kunden Zugriff haben, können wir ersichtlich dokumentieren, wo sich Ihr Antrag befindet, welche Mehrwertsteuer-Beträge zu erwarten sind, und wann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Sie ausbezahlt wurde.

Last but not least: Wir legen besonderen Fokus auf einen erstklassigen und persönlichen Kundenservice.  

 

 

Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer

Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz

Um die Mehrwertsteuer zurückzufordern, müssen die Original-Rechnungen und die für jedes Land entsprechenden Antragsunterlagen den Behörden des Landes vorgelegt werden, in welchem die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Cash Back stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig und in korrekter Ausführung bei den Behörden eingereicht wird, so dass wir ein Maximum an Mehrwertsteuer für Sie zurückfordern können.

Unsere Spezialisten helfen Ihnen zudem in folgenden Punkten: 

  • Analyse Ihrer MWST-Rückforderungs-Möglichkeiten
  • Beschaffung und Bereitstellung aller relevanten und rückforderbaren MWST-Belege aus Ihrer Buchhaltung durch geschulte Cash Back-Mitarbeiter (Belegsuch-Service)
  • Schulung Ihres Personals über Beschaffung und Bereitstellung aller relevanten und rückforderbaren MWST-Belege aus Ihrer Buchhaltung
  • Kontaktaufnahme mit Lieferanten bei Korrekturen/Berichtigungen für ausländische Rechnungen (falsche oder fehlende Details wie z.B. komplette Firmenanschrift)
  • Einreichung der MWST-Anträge sowie Erledigung der notwendigen Abklärungen seitens der lokalen Steuerbehörden
  • Kontaktaufnahme mit Lieferanten, um Gutschriften einzuholen, im Falle nicht korrekt oder fälschlicherweise verrechneter MWST

Haben Sie Fragen zur Rückerstattung der ausländischen MWST oder möchten Sie die Unterlagen dazu anfordern?
Kontaktieren Sie uns!

 

Für Unternehmen mit Sitz im Ausland

Das Verfahren zur Rückerstattung für Antragssteller aus der EU, welche MWST aus einem anderen EU-Staat geltend machen möchte, ist seit 2010 nicht mehr identisch zum Prozedere, welches eine Schweizer Unternehmung oder Unternehmungen aus anderen Drittlandstaaten immer noch durchführen muss.

Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer sind seit 2010 nicht mehr unmittelbar im Mitgliedstaat der Vergütung einzureichen. Der nicht im Mitgliedstaat der Vergütung ansässige Steuerpflichtige muss einen elektronischen Vergütungsantrag über das vom Ansässigkeitsstaat eingerichtete elektronische Portal an den Mitgliedstaat der Vergütung richten.

Durch das Cash Back Netzwerk sind wir selbstverständlich auch in der Lage EU Portal Files einzureichen und helfen dadurch auch gerne unseren Kunden mit Sitz im Ausland ihre MWST-Rückvergütung zu optimieren.

Haben Sie Fragen zur Rückerstattung der ausländischen MWST über das EU-Portal oder möchten Sie Unterlagen dazu anfordern?   Kontaktieren Sie uns!

 

 

Rückforderung der Schweizer Mehrwertsteuer

Für Unternehmen mit Sitz im Ausland

Cash Back liefert Ihnen einen umfassenden MWST-Rückforderungs-Service. Unsere Spezialisten helfen Ihnen in folgenden Punkten:

  • Analyse Ihrer MWST-Rückforderungs-Möglichkeiten
  • Kontaktaufnahme mit Lieferanten bei Korrekturen/Berichtigungen für Rechnungen (falsche oder fehlende Details wie z.B. komplette Firmenanschrift)
  • Einreichung der MWST-Anträge sowie Erledigung allfälliger Anfragen seitens der Schweizer Steuerbehörden
  • Kontaktaufnahmen mit Lieferanten um Gutschriften einzuholen, im Falle nicht korrekt verrechneter MWST

Für die Rückerstattung gelten folgende Anforderungen/Bestimmungen:

  • Der Gesuchsteller muss Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben sowie seine dortige Unternehmereigenschaft nachweisen können
  • Bezogene Leistungen müssen der Erzielung von Umsätzen dienen, die – falls in der Schweiz realisiert – hier der MWST unterliegen würden
  • Der Gesuchsteller muss einen Steuervertreter (Cash Back VAT Reclaim AG) mit Geschäftssitz in der Schweiz ernennen
  • Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Leistungen bezogen wurden (die Frist bei den Schweizer Behörden ist der 30. Juni)
  • Die zugehörigen Belege (Rechnungen) sind im Original zu erbringen
  • Der Minimumbetrag pro Antrag muss mindestens CHF 500.- MWST betragen
  • Es kann nur einmal pro Jahr ein Rückerstattungsantrag gestellt werden
  • Der Antrag kann erst ab 1. Januar des Folgejahres eingereicht werden

Haben Sie Fragen zur Rückerstattung der Schweizer MWST oder möchten Sie die Unterlagen dazu anfordern?   Kontaktieren Sie uns!

 

Für Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz

Cash Back fordert für Sie nicht nur die ausländische, sondern auch die Schweizer Mehrwertsteuer zurück. Viele Unternehmen verbuchen die Mehrwertsteuer von Schweizer Reisespesen nicht und verschenken so bares Geld, welches auf relativ einfache Art und Weise – mit Hilfe von Cash Back – zurückgefordert werden kann.

Gerne übernimmt Cash Back die Überprüfung, Aussortierung und Auflistung Ihrer Schweizer Reisespesen und/oder Ihrer Kreditorenrechnungen. Das Einzige was Sie schlussendlich noch erledigen müssen, ist die Integration des Vorsteuerbetrages in Ihre Steuererklärung. Das spart Ihnen Arbeit, Zeit und optimiert Ihre Vorsteuerrückforderung in Ihrer Schweizer MWST-Abrechnung.

Zu beachten ist, dass die Schweizer MWST-Abrechnung bis zu 5 Jahre rückwirkend korrigiert werden kann.

Haben Sie Fragen zur Rückerstattung der Schweizer MWST oder möchten Sie die Unterlagen dazu anfordern?   Kontaktieren Sie uns!

 

 

Belegsuchservice

Cash Back sucht für Sie die relevanten und MWST-konformen Belege direkt aus Ihrer Buchhaltung bzw. aus Ihren Kreditoren- und Spesenordner heraus. Dies erledigen wir entweder direkt bei Ihnen vor Ort oder Sie senden Ihre Ordner zu uns nach Cham. Dadurch maximiert Cash Back Ihre MWST-Rückvergütung, während sich Ihre administrativen Bemühungen und Kosten auf ein Minimum reduzieren – Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Haben Sie Fragen zu unserem Belegsuchservice?   Kontaktieren Sie uns!

 

Mehrwertsteuer Registrierungen

Cash Back bietet nebst der MWST-Rückforderung über Vorsteuervergütungsanträge auch MWST-Registrierungen im EU-Raum und in der Schweiz an. Wir kümmern uns um alles:  Von der Beantragung der Steuernummer bei den örtlichen Behörden,  der Erstellung und Anmeldung der Steuererklärung und der Überprüfung der Steuerrichtlinien, bis hin zur vorgeschriebenen Meldung aller Geschäfte im innereuropäischen Handel und allen sonstigen allgemeinen MWST-Belangen.

Haben Sie Fragen zu MWST-Registrierungen?   Kontaktieren Sie uns!

 

FAQ

Wie lange dauert der gesamte Rückerstattungsprozess?

Dies variiert von Land zu Land. Im Durchschnitt dauert es 12 Monate bis Sie Ihr Geld zurück erhalten.

Was geschieht mit den Originalrechnungen?

Nach Auszahlung der Rückerstattung werden diese an den Antragsteller zurückgegeben (in fast allen Ländern).

Verursacht dies für uns zu viel zusätzliche Arbeit?

Dies verursacht nur wenig zusätzliche Arbeit im Verhältnis zu dem, was Sie damit gewinnen. Die zusätzlichen Kosten werden erheblich durch den Wert der Rückerstattungen übertroffen.

Was sagt mein Wirtschaftsprüfer, wenn ich genehmige, dass die Originalrechnungen meinen Betrieb verlassen?

Durch unser Cash Back Online Trackingsystem ist es jederzeit ersichtlich, dass wir in Ihrem Auftrag einen ausländischen MWST-Antrag gestellt haben und unsere Erfahrung bestätigt, dass diese Auskünfte/Bestätigung genügen.

Unser Tochterunternehmen zahlt unsere Reisekosten, wenn wir es im Ausland besuchen.

Das Unternehmen, das die Kosten verursacht, sollte diese Kosten auch tatsächlich tragen.

Unser Tochterunternehmen beantragt in unserem Namen lokal die Rückerstattung der MWST.

Die MWST-Rückerstattung für eine ausländische Firma ist nicht das Gleiche wie für eine inländische, was z.B. formelle Anforderungen, Eingabefristen etc. betrifft.

Wir zahlen keine MWST. Die MWST wird doch bereits im Ausland abgezogen?

Beim Export von Waren ja, aber bei vielen Dienstleistungen muss sich der Kunde um seine eigenen Rechte kümmern.

Wie nehme ich diese Rückerstattung in meine Buchführung auf?

Wir empfehlen grundsätzlich die MWST-Rückerstattungen als ausserordentlicher Ertrag zu buchen bzw. falls als Debitor gebucht (bei hohen MWST-Summen) ein angemessenes Delkredere zu bilden.